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Rathaus

Neue Corona-Regeln im Unterallgäu

today23. August 2021

Hintergrund
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Der Landkreis Unterallgäu hat an drei Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Ab Dienstag gelten deshalb in vielen Bereichen die 3G-Regeln – man muss für den Zutritt also geimpft, genesen oder getestet sein. Für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs Testnachweise erbringen müssen, reicht als Nachweis der Schülerausweis – auch in den Ferien. Kinder bis zum sechsten Geburtstag müssen keinen Nachweis erbringen.

Die 3G-Regel gilt für

– die Innengastronomie,

– Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, vom Theaterbesuch über Sportveranstaltungen bis zur Hochzeitsfeier,

– Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Thermen, aber auch für Indoor-Bereiche von Freizeitparks,

– die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen, zum Beispiel beim Frisör,

– Sport in geschlossenen Räumen,

– den Besuch von Krankenhäusern,

– die Beherbergung – bei Ankunft und erneut alle 72 Stunden.

Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test darf vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein.

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Geschrieben von: Redaktion

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