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Mann stört Online-Unterricht an Unterallgäuer Schule

today28. Januar 2021 21

Hintergrund
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Eine Mittelschule im Unterallgäu erstattete am 22.01.2021 Anzeige bei der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen, nachdem sich ein bis dahin Unbekannter mit Unterstützung eines Schülers unberechtigt Zugang zum aktuell stattfindenden Online-Unterricht einer 9. Klasse verschafft hatte. Dort störte er den laufenden Unterricht mehrfach massiv mit lauter Musik, Gesängen, Zwischenrufen und Provokationen gegenüber den Lehrern, so dass ein geregelter Unterricht nicht mehr möglich war. Die Aufzeichnungen dieser Aktionen wurden dann in zusammengeschnittener Form auf einem YouTube-Kanal veröffentlicht, wobei die unerlaubt gefertigten Aufnahmen der betroffenen Lehrer gezeigt wurden. Durch akribische Auswertung der auf dem YouTube-Kanal veröffentlichten Inhalte gelang es Beamten des Fachkommissariats Cybercrime der KPI Memmingen, als mutmaßlich Veranwortlichen einen 21-Jährigen aus Augsburg zu ermitteln, der über den YouTube-Kanal regemäßig ähnliche Videos verbreitete. Dabei forderte er seine Zuschauer auf, ihm auch weiterhin Zugangsdaten zu Online-Unterrichtsstunden zuzusenden.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern, die Ermittlungsverfahren wegen Störungen des Online-Unterrichts zentral im Freistaat bearbeitet, erwirkte in der Folge einen Dursuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten in Augsburg, der am 27.01.2021 vollzogen wurde. Dabei wurden Computer und Mobiltelefone des jungen Manns sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden.

Gegen den 21-Jährigen wird nun wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in mehreren Fällen ermittelt. Das Gesetz sieht hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

Auch den 14-jährigen Schüler der neunten Klasse, der dem 21-Jährigen durch die Weitergabe der Zugangsdaten die Einwahl in den Online-Unterricht ermöglicht haben soll, erwartet nun ein Jugendstrafverfahren zumindest wegen Beihilfe. Auch sein Smartphone wurde sichergestellt.

Der Fall zeigt, dass die Grenze vom harmlosen Schülerstreich zur ernsten Straftat schnell überschritten ist. Wegen der überragenden Bedeutung des Online-Unterrichts in Pandemiezeiten werden entsprechende Fälle von der Zentralstelle Cybercrime Bayern und den bayerischen Polizeidienststellen sehr ernst genommen und mit Nachdruck verfolgt, was der schnelle Ermittlungserfolg in Schwaben beweist.

Zentralstelle Cybercrime Bayern
Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zollfahndungsdienstes und mit internationalen Partnern, z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.

Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im Darknet. Zudem ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig.

Seit dem 1. Oktober 2020 besteht bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Diese Spezialeinheit konzentriert sich insbesondere auf Betreiber und Nutzer von Darknet-Foren, die kinderpornografisches Material herstellen, posten oder damit handeln.

Derzeit sind 17 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und vier IT-Forensikerinnen und IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig. (Generalstaatsanwaltschaft Bamberg / PP Schwaben Süd/West)

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Geschrieben von: Redaktion

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