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Im Landkreis Unterallgäu sollen trotz der anhaltenden Proteste der Landwirte die Verkehrswege weiterhin frei und sicher bleiben. Aus diesem Grund hat das Landratsamt die seit Montag geltende Allgemeinverfügung, die sich mit unangemeldeten Versammlungen befasst, erweitert. Ziel ist es, die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Proteste auf den Verkehr so gering wie möglich zu halten.
Die aktualisierte Verfügung sieht vor, dass teilnehmende Traktoren eine Mindestgeschwindigkeit von 15 Kilometern pro Stunde einhalten müssen, sofern dies verkehrsrechtlich möglich ist. Das unbegründete Stehenbleiben von landwirtschaftlichen Zugmaschinen im öffentlichen Verkehrsraum ist nun untersagt, es sei denn, es wurde zuvor eine stationäre Versammlung beim Landratsamt oder der Polizei angezeigt. Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Autobahnen und ihre Zu- und Abfahrten dürfen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht befahren werden.
Landrat Alex Eder äußerte Verständnis für die Anliegen der Bauern und betonte, dass die aktuellen Proteste auf langjährige, systemische Probleme in der Landwirtschaft hinweisen. Gleichzeitig appellierte er an die Teilnehmer, sich an die Allgemeinverfügung zu halten und ihre Versammlungen rechtzeitig anzumelden, um eine Abstimmung zu ermöglichen.
Weitere Regelungen beinhalten die Bildung von Fahrzeug-Blöcken mit Abstandsregelungen, um dem übrigen Verkehr das Ausfahren zu ermöglichen. Blockaden oder Aktivitäten, die zu Verkehrsbehinderungen im Bereich von Autobahnabfahrten führen könnten, sind untersagt. Transparente und andere Gegenstände müssen sicher an den Fahrzeugen befestigt werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit sämtlichen Regelungen ist auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt im aktuellen Amtsblatt abrufbar.
Geschrieben von: Redaktion