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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Donnerstag, 02.02.2023, gegen 16:12 Uhr, kam es auf der Landsberger Straße in Mindelheim zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. Eine hochschwangere Frau wurde in ihrem Wagen eingeklemmt.
Ein Pkw-Fahrer wollte die Kreuzung in der Landsberger Straße überqueren und missachtete dabei die Vorfahrtsregelung. Er stieß zunächst mit dem von rechts kommenden vorfahrtsberechtigten Kleintransporter und in der Folge mit dem Begegnungsverkehr, einem Kleinbus, zusammen. Die hochschwangere Beifahrerin des Unfallverursachers wurde im Fahrzeug durch die verklemmte Beifahrertür eingesperrt sowie weitere Personen verletzt.
Aufgrund der Brisanz kamen mehrere Rettungswagen und zwei Notärzte zum Unfallort. Die Freiwillige Feuerwehr war mit vier Fahrzeugen zur Bergung und Absicherung der Unfallstelle vertreten. Kräfte der Feuerwehr schnitten das Fahrzeug des Unfallverursachers auf der Beifahrerseite komplett auf und befreiten so die Hochschwangere, die sofort in notärztliche Behandlung kam. Bei dem Verkehrsunfall erlitten mindestens fünf Personen Verletzungen. Sie wurden in die umliegenden Krankenhäuser zur Versorgung gebracht.
Zwei der Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden wird auf circa 14.500 Euro geschätzt. Für die Zeit der Unfallaufnahme war die Landsberger Straße für ca. 2 Stunden komplett gesperrt, der Verkehr von der freiwilligen Feuerwehr Mindelheim geregelt. Unterstützt wurde die Polizei Mindelheim von Kollegen der Bereitschaftspolizei, die planmäßig Dienst in Mindelheim verrichteten.
Ein Passant filmte auffällig die Unfallaufnahme. Die Polizei stellte die Personalien fest und sichtete die Aufnahmen. Da es sich um Übersichtaufnahmen handelte, konnte kein Verdacht der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen begründet werden. Die Polizei warnt dennoch vor der Dokumentation von Unfallgeschehen, da sowohl Aufnahmen von verletzten Personen als auch das Verbreiten in der Regel strafbar sind.
Geschrieben von: Redaktion