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Events & Kultur

Fasching richtig feiern: Jugendschutzregelungen im Unterallgäu

today17. Januar 2024 54

Hintergrund
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Mit dem Fasching steht die Zeit der ausgelassenen Feiern und Bälle bevor, besonders für Jugendliche. Doch welche Regeln gelten gemäß dem Jugendschutzgesetz? Julia Veitenhansl, Kreisjugendpflegerin, klärt auf:

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche einen Faschingsball besuchen? Öffentliche Tanzveranstaltungen wie Faschingsbälle dürfen Jugendliche erst ab 16 Jahren ohne Begleitung besuchen. Jüngere benötigen die Anwesenheit ihrer Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person, die auf dem sogenannten "Mutti-Zettel" benannt ist. Ausnahmen gelten für spezielle Kinder- und Jugendbälle, die auch ohne Eltern besucht werden dürfen.

Wie lange dürfen Jugendliche bleiben? 16- und 17-Jährige dürfen auf Faschingsbällen bis Mitternacht bleiben. Volljährige unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Kinder- und Jugendbälle haben unterschiedliche Zeiten, wobei 12- und 13-Jährige bis 22 Uhr, 14-Jährige und ältere bis 24 Uhr bleiben dürfen.

Welche Regelungen gelten für Kinder- und Jugendbälle? Für solche Bälle benötigt der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung vom Jugendamt. Diese setzt voraus, dass vier volljährige Betreuer benannt werden, kein Alkohol ausgeschenkt wird, das Programm kinder- und jugendgerecht ist, und weitere Auflagen erfüllt sind.

Welche Altersgrenzen gelten für alkoholische Getränke? Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren erlaubt, in Begleitung der Eltern bereits ab 14 Jahren. Hochprozentige Getränke wie Schnaps dürfen nur von Volljährigen konsumiert werden. Energydrinks haben noch keine festgelegte Altersgrenze, doch Mischgetränke mit Alkohol sind für Minderjährige untersagt.

Bis zu welcher Uhrzeit dürfen Minderjährige auftreten? Bei Vereinstätigkeiten im Rahmen von Garden, Narrenzünften oder Musikkapellen gelten die Jugendschutzregelungen nicht. Die Uhrzeit- und Altersbeschränkungen entfallen, wenn die Eltern der Jugendlichen nicht anwesend sind und der Verein die Erziehungsaufgabe übernimmt.

Dürfen Minderjährige bei Faschingsbällen mitarbeiten? Bei Vereinsveranstaltungen können auch Minderjährige mitwirken, und das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht. Vereine sollten dennoch darauf achten, dass Erwachsene den Alkoholausschank übernehmen.

Wie kommen Jugendliche sicher nach Hause? Eltern sollten im Vorfeld klären, wie die Kinder nach Hause kommen. Fahrgemeinschaften oder klare Absprachen mit Freunden und Eltern können helfen. Alleiniger Heimweg wird nicht empfohlen.

Gab es bisher Probleme mit dem Jugendschutz im Fasching? Trotz zahlreicher Veranstaltungen gab es im Unterallgäu kaum Probleme im Zusammenhang mit dem Jugendschutz. Die engagierten Vereine setzen sich intensiv mit den Jugendschutzregelungen auseinander und bemühen sich, alle Vorschriften einzuhalten. Der Fasching verläuft in der Region daher meist friedlich.

 

Hier kommt der Text rein!

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Geschrieben von: Redaktion

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