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Im Frühjahr stellen sich viele Gartenbesitzer die Frage, ob sie Bäume, Hecken und andere Gehölze noch schneiden dürfen. Markus Orf, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Unterallgäu, gibt dazu wichtige Hinweise.
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz sind von 1. März bis 30. September viele Schnittmaßnahmen an Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen außerhalb von Gärten und Wäldern verboten. Jedoch gilt dieses Verbot nicht für Bäume im Hausgarten sowie für Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern. Markus Orf betont sogar, dass einige Schnittmaßnahmen notwendig sind, um die Gesundheit der Pflanzen zu erhalten.
Für Gartenbesitzer gibt Orf praktische Tipps:
Entfernen von Ästen und Pflanzen das ganze Jahr über, insbesondere bei Schädlingsbefall oder Krankheiten, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Obstbäume im Februar oder März schneiden, um eine bessere Versiegelung der Schnittstellen zu gewährleisten.
Rück- und Auslichtungsschnitt von Sträuchern im März oder April, um eine stärkere Blüte zu fördern.
Entfernen von abgestorbenen Ästen und zu dicht stehenden Zweigen im Frühjahr.
Formschnitt an Hecken das ganze Jahr über erlaubt, jedoch am sinnvollsten von Juni bis August.
Beachtung des Artenschutzes vor dem Fällen von Bäumen oder Schneiden von Hecken, um geschützte Tiere wie Vögel oder Eichhörnchen nicht zu gefährden.
Berücksichtigung örtlicher Baumschutzverordnungen, die bestimmte Bäume unter Schutz stellen können.
Weitere Informationen und einen Flyer zur Gehölzpflege bietet das Landratsamt Unterallgäu auf seiner Website unter www.unterallgaeu.de/baumschnitt an.
Mit diesen Ratschlägen können Gartenbesitzer die Gesundheit ihrer Pflanzen fördern und gleichzeitig die geltenden Bestimmungen und Richtlinien beachten.
Geschrieben von: Redaktion