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Bei Ausreisekontrollen in Memmingen wurden mehrere Verstöße gegen die Schulpflicht festgestellt. Fünf Eltern wurden erwischt, wie sie mit ihren Kindern unerlaubt in den Urlaub fliegen wollten. Die Kinder waren entweder krank gemeldet oder unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben. Die Eltern müssen nun mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Bußgeldern rechnen.
Am Freitagvormittag, den 26.05.2023, wurden bei Ausreisekontrollen der Grenzpolizeigruppe Memmingen mehrere Verstöße gegen die Schulpflicht festgestellt. Fünf Erziehungsberechtigte wurden dabei erwischt, wie sie mit ihren Kindern in den Urlaub fliegen wollten. Bei den folgenden Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass die schulpflichtigen Kinder entweder krank gemeldet wurden oder unentschuldigt dem Unterricht fernblieben, um die Reisen mit ihren Eltern antreten zu können.
Aufgrund dieser Verstöße erwartet die betroffenen Erziehungsberechtigten nun jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die mit einem entsprechenden Bußgeld verbunden ist. Die genaue Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Schulpflicht gilt in Deutschland als eine wichtige gesetzliche Regelung, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche eine angemessene Bildung erhalten. Ausnahmen von der Schulpflicht sind nur in bestimmten Fällen möglich, die eine vorherige Genehmigung erfordern. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder die vorsätzliche Täuschung über Krankheit stellen klare Verstöße gegen diese Regelung dar.
Geschrieben von: Redaktion