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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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In einer Asylunterkunft in Markt Wald kam es zu einem gewalttätigen Vorfall, als ein 27-jähriger Mann einen 35-jährigen Mitbewohner mit einem Messer angriff.
Der Tatverdächtige befindet sich nun in Untersuchungshaft wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Der Angriff erfolgte im Anschluss an einen Streit zwischen den beiden Männern. Während des Streits wartete der Tatverdächtige darauf, dass der 35-jährige Geschädigte ein Zimmer betrat. Als sich die Tür öffnete, griff der 27-Jährige unvermittelt mit einem Küchenmesser an und verletzte sein Opfer am Arm und an der Schulter. Glücklicherweise konnte der 35-Jährige weitere Angriffe abwehren und den Raum verlassen. Die Schnittverletzungen, die das Opfer durch den Messerangriff erlitt, wurden vor Ort vom Rettungsdienst versorgt, so dass ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich war.
Die hinzugerufene Polizei nahm den Tatverdächtigen noch in der Unterkunft vorläufig fest. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Memmingen haben bislang kein konkretes Motiv für die Tat ergeben. Die Staatsanwaltschaft Memmingen geht nach den historischen Erkenntnissen eines versuchten Tötungsdelikts aus und ordnet die Vorführung des Beschuldigten beim Amtsgericht Memmingen an. Das Gericht erließ daraufhin einen Haftbefehl gegen den 27-jährigen Tatverdächtigen, der umgehend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
Die Staatsanwaltschaft Memmingen geht nach den ersten Erkenntnissen eines versuchten Tötungsdelikts aus und ordnet die Vorführung des Beschuldigten beim Amtsgericht Memmingen an. Das Gericht erließ daraufhin einen Haftbefehl gegen den 27-jährigen Tatverdächtigen, der umgehend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft Memmingen geht nach den Erkenntnissen von einem versuchten Tötungsdelikt aus und ordnete die Vorführung des Beschuldigten beim Amtsgericht in Memmingen an. Das Gericht erließ daraufhin einen Haftbefehl gegen den 27-jährigen Tatverdächtigen, der umgehend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
Geschrieben von: Redaktion