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Am Mittwochvormittag führten Beamte des Gefahrguttrupps zusammen mit Kräften des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) eine Kontrollaktion auf der Tank- und Rastanlage Leipheim an der BAB 8 durch. Bei der Kontrolle wurden mehrfach Verstößen in sämtlichen Formen festgestellt.
Bei der Kontrolle eines Sattelzuges stellten die Beamten fest, dass die Fahrerlaubnis des 33-jährigen italienischen Fahrers schon seit fast fünf Monaten abgelaufen war. Aufgrund von durchgeführter Ermittlungen, wiesen die Beamten dem Fahrer in diesem Zeitraum über 60 Fahrten im Bundesgebiet nach. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine Sicherheitsleistung in Höhe eines niedrigen vierstelligen Betrages an. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt. Der 33-Jährige muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Auch das Unternehmen, bei welchem der 33-Jährige beschäftigt ist, musste beanstandet werden. Die Beamten stellten einen Verstoß gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz fest, da das Tankvolumen des Sattelzuges die zulässige Größe deutlich überschritt. Das Unternehmen musste einen mittleren dreistelligen Betrag als Sicherheitsleistung bezahlen. Bei einer weiteren Kontrolle stellten die Beamten fest, dass ein 46-jähriger polnischer Fahrer auf seinem Auflieger über 20 Tonnen Polymerkügelchen als Gefahrgut geladen hatte. Da der nach Vorschrift mitzuführende Feuerlöscher abgelaufen, verstieß der 56-Jährige gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz. Eine weitere Anzeige wurde gegen das Unternehmen erstatten, für das der 46-Jährige Fahrer tätig ist. Ein gesetzlich vorgeschriebener Download der Daten, welcher maximal 90 Tage zurückliegen darf, wurde nach Ermittlungen der Beamten zuletzt im vergangenen Jahr durchgeführt. Das Unternehmen musste deshalb eine Sicherheitsleistung in einem niedrigen dreistelligen Betrag bezahlen. Die Anzeige leiten die Beamten an das BALM weiter. Bei der Kontrolle eines 40-jährigen slowakischen Lkw-Lenkers stellten die Polizeibeamten bei der Auswertung seines digitalen Kontrollgerätes massive Geschwindigkeitsübertretungen fest. Teilweise war der Fahrer mit einer Geschwindigkeit von bis zu 110 km/h, bei erlaubten 80 km/h unterwegs. Für das zu erwartende Bußgeldverfahren zahlte der 40-Jährige Slowake eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich. (APS Memmingen)
Written by: Redaktion