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Anhaltende Trockenheit hat auch im Allgäu den Wasserstand von Flüssen und Seen reduziert. Nachdem der Landkreis Ravensburg bereits vor einigen Tagen die Entnahme größerer Mengen Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen per Verordnung untersagt hat, weist das Landratsamt Unterallgäu nun darauf hin, dass dies grundsätzlich ohne Genehmigung nicht gestattet ist.
Sonne, Wind und kein Regen: Das hat den Boden in den vergangenen Wochen auch in der Region stark austrocknen lassen. Werden jetzt große Mengen Wasser aus Flüssen und Seen entnommen, könne dies nachteilige Folgen für den Lebensraum haben, so das Sachgebiet Wasserrecht am Unterallgäuer Landratsamt.
Dieses weist deshalb darauf hin, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, Wasser in großen Mengen ohne behördliche Erlaubnis aus sogenannten oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Baggerseen zu pumpen.
Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Lediglich wenn das Wasser beispielsweise in kleinen Mengen (für den sogenannten Gemeingebrauch) verwendet wird, wie zum Beispiel im eigenen Garten zum Gießen oder zum Tränken von Vieh, muss dies nicht extra vom Landratsamt genehmigt werden. Jegliche Entnahme von größeren Mengen Wasser aus oberirdischen Gewässern (also auch jegliche gewerbliche Nutzung) ist hingegen tabu, sofern sie nicht vom Landratsamt genehmigt wurde.
Info: Bei Fragen kann man sich an das Landratsamt, Sachgebiet Wasserrecht, wenden unter Telefon (08261) 995-354.
Geschrieben von: Redaktion