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AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Auch 2021 gibt es ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper in Deutschland. Ein 50-jähriger Mann aus Kammlach wollte sich Böller über das Internet bestellen und wurde erst stutzig, nachdem er auf die kanarischen Insel Geld überweisen hatte.
Internetkommentare bestätigten ihm, dass er einem Betrug aufgesessen ist. Ihm entstand ein Sachschaden in Höhe von mehr als 150 Euro. Die Polizei warnt: Der Onlinekauf birgt aber noch mehr Risiken. Aus dem Ausland stammende Feuerwerkskörper sind häufig ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Zünden solcher Feuerwerkskörper ist dann nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Sie stellt einen Verstoß gegen das Zollrecht dar.
Geschrieben von: Redaktion