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Von Mittwoch, 19. Mai, bis Sonntag, 23. Mai, hat der Landkreis Unterallgäu die 7-Tage-Inzidenz von 165 unterschritten – also fünf Tage in Folge. Inzwischen wurde auch die Inzidenz von 150 unterschritten, was für den Einzelhandel von Bedeutung ist. Das gilt jetzt für Kindertagesstätten, Schulen und den Einzelhandel:
An Schulen, die keine Pfingstferien haben (zum Beispiel manche Berufsfachschulen), findet nach derzeit gültiger Rechtslage noch bis 6. Juni Distanzunterricht statt. Dann ändert sich die Rechtslage und so kann nach den Pfingstferien ab 7. Juni bei einer Inzidenz unter 165 an allen Schulen wieder Präsenzunterricht stattfinden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern durchgängig möglich ist. Ansonsten findet Wechselunterricht statt – dabei gelten weiterhin Test- und Maskenpflicht.
In Kindertagesstätten wird bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 während der Pfingstferien weiterhin eine Notbetreuung angeboten – allerdings dürfen Vorschulkinder ab Mittwoch, 26. Mai, wieder die Kita besuchen. Voraussetzung ist, dass die Schuleinschreibung bereits erfolgt ist. Aufgrund der Änderung der Rechtslage nach den Pfingstferien können Kindertageseinrichtungen bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165 ab 7. Juni im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen – das bedeutet, die Kinder können wieder in die Kita, müssen dort aber in festen Gruppen betreut werden. Sollte die Inzidenz während der Pfingstferien fünf Tage in Folge unter 100 liegen, könnte es bereits während der Ferien zu Lockerungen kommen.
Für den Einzelhandel ausschlaggebend ist zunächst die Unterschreitung der Inzidenz von 150 – dies ist im Unterallgäu seit Freitag, 21. Mai, der Fall. Damit ist im Unterallgäu ab Donnerstag, 27. Mai, wieder Click & Meet mit negativem Test möglich – also Shopping nach Terminvereinbarung. Die Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre bleiben bestehen.
Weitere Lockerungen gibt es, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf Tagen in Folge unterschritten wird – zwei Tage liegt das Unterallgäu bereits unter 100. Bleibt das so, könnten neue Regelungen – auch für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege – bereits ab 30. Mai gelten. Wird die Inzidenz von 150 beziehungsweise 165 an drei Tagen in Folge wieder überschritten, gelten am fünften Tag wieder strengere Regeln.
Geschrieben von: Redaktion