AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Polizei

Gravierende Verstöße bei Schwerverkehrskontrolle auf A96

today16. Juli 2021 12

Hintergrund
share close
AD

Am Donnerstagmorgen, 15. Juli, wurde durch eine Streife des Gefahrguttrupps der APS Memmingen ein 28-jähriger Rumäne mit seinem 7,5 t Lkw auf dem Parkplatz Burgacker-Süd an der A 96 Richtung München einer Kontrolle unterzogen. Neben der Überprüfung der Lenk-und Ruhezeiten des Fahrers, bei denen es nichts zu beanstanden gab, kontrollierten die Beamten auch die Beförderungspapiere der aktuellen und vergangenen Touren.

Dabei fiel auf, dass das rumänische Unternehmen seinen Fahrer seit der letzten grenzüberschreitenden Beförderung am 8. Juli lediglich mit innerdeutschen Beförderungen beauftragt hatte. In der Summe wurden neun statt der erlaubten drei Binnenbeförderungen durchgeführt, was einen Verstoß gegen die Kabotage-Bestimmungen darstellt.

Des Weiteren wurden bei der Auswertung der Daten des digitalen Tachographen und der Befragung des Lkw-Fahrers festgestellt, dass das Unternehmen gegen die vorgeschriebene Heimkehrpflicht des Fahrers (alle 4 Wochen) verstoßen hatte, da der Fahrer ununterbrochen seit dem 17. Mai überwiegend in Deutschland unterwegs war. In dieser Zeit verbrachte er auch die gesetzlich vorgeschriebenen Wochenruhezeiten ausschließlich im Lkw und nicht wie vorgeschrieben in einer geeigneten Unterkunft. Auch wurden die Daten des Tachographen nicht ordnungsgemäß alle 90 Tage gesichert.

Für die zu erwartende Geldbuße im mittleren vierstelligen Bereich wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300 Euro einbehalten. Der Vorgang wird für die weiteren Ermittlungen an das Bundesamt für Güterverkehr übergeben. Zudem wird der Zoll in Kenntnis gesetzt, um zu überprüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf den Mindestlohn eingehalten wurden.

AD

Geschrieben von: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%