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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Weil ein 42-jähriger LKW-Fahrer die Ruhezeit missachtet hat, musste er eine hohe Strafe zahlen. Die Polizisten haben den Sattelzug bei Fellheim auf der A 7 angehalten. Neben des Strafgeldes muss auch das italienische Unternehmen mit einem Strafverfahren rechnen.
Gestern Vormittag, hielten Beamte des Gefahrguttrupps auf dem an der A 7 gelegenen Parkplatz Brühl-Ost einen italienischen Sattelzug für eine routinemäßige Kontrolle an. Bei der Auswertung der digitalen Daten ergaben sich Hinweise, dass der 42-jährige Fahrer eine zweite Fahrerkarte benutzt haben könnte. Dies bestritt der Mann jedoch. Eine zweite Karte fanden die Beamten zudem nirgendwo. Als ihm die im Raum stehende Tat konkret vorgeworfen wurde, gab er schließlich zu, dass er Beifahrer gewesen war und dabei Ruhezeit nachgetragen hatte.
Daraufhin ordneten die Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrages an. Auch das italienische Unternehmen kam nicht ungeschoren davon, da es sich an dem digitalen Kontrollgerät nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Die Firma musste eine Sicherheitsleistung in vierstelliger Höhe bezahlen, ehe die Kontrolleure dem 42-Jährigen die Weiterfahrt gestatteten. Die nun fälligen Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz leiten sie dem Bundesamt für Güterverkehr zur weiteren Sachbehandlung zu.
Geschrieben von: Redaktion