Listeners:
Top listeners:
AllgäuHIT
AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
Ein weiteres Verfahren im sogenannten Tierschutzskandal endete mit der Verurteilung der beiden Angeklagten Mitarbeiter eines großen Milchviehbetriebs aus Bad Grönenbach. Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang verkündete heute um 12:30 Uhr die Entscheidung der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen.
Der 34 Jahre alte niederländische Staatsangehörige Marcel H. wurde wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassen in 28 Fällen und wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50,00 EUR verurteilt.
Die 32 Jahre alte deutsche Staatsangehörige Ursula G. wurde wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassen in 28 Fällen und quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu 80,00 EUR verurteilt.
Die Verurteilungen wegen Unterlassens erfolgten, weil die Angeklagten es versäumt haben dafür zu sorgen, dass kranke Tiere (rechtzeitig) durch einen Tierarzt behandelt wurden.
Wie bereits mitgeteilt richtete sich das Verfahren ursprünglich gegen zwei Landwirte und vier Angestellte. Nachdem gegen vier Angeklagte aus prozessualen Gründen Verfahrensabtrennungen erfolgten, wurde nur noch gegen die beiden verbliebenen Angeklagten verhandelt. Die Verhandlung gegen die anderen vier Angeklagten findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
In dem jetzt abgeschlossenen Verfahren haben die beiden Angeklagten die Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt, ihr Bedauern aufgrund des den Tieren zugefügten Leids zum Ausdruck gebracht und ihr Verhalten insbesondere auch mit Zwängen, die aus innerbetrieblichen Abläufen und Vorgaben resultierten, erklärt. Diese Umstände, aber auch die Dauer des Verfahrens wurden von der Kammer im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigt. Auch aufgrund der umfassenden Geständnisse konnte das Verfahren schneller als ursprünglich geplant beendet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geschrieben von: Redaktion