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Am Sonntagabend stellte ein Sicherheitsmitarbeiter auf dem Gelände der Lindauer Hafenweihnacht eine Drohne fest, die innerhalb der dort geltenden Flugverbotszone betrieben wurde. Zum Zeitpunkt der Feststellung befand sich das Fluggerät über dem Bereich des Weihnachtsmarkts und flog teilweise direkt über die zahlreichen Besucherinnen und Besucher.

Der Sicherheitsdienst informierte umgehend die Polizei. Im Rahmen der anschließenden Abklärung konnte der verantwortliche Drohnenpilot im Bereich des Inselbahnhofs angetroffen werden. Bei ihm handelt es sich um einen 63-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Beamten stellten die Personalien des Mannes fest und klärten ihn über den Verstoß gegen die geltenden luftrechtlichen Vorschriften auf.
Das Überfliegen von Menschenansammlungen mit Drohnen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich untersagt, da ein technischer Defekt oder Kontrollverlust zum Absturz des Fluggeräts führen und dabei erhebliche Verletzungen bei unbeteiligten Personen verursachen kann. Insbesondere bei stark frequentierten Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial.
Den 63-Jährigen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Luftverkehrsgesetz. Weitere polizeiliche Maßnahmen waren nicht erforderlich.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Drohne Polizei Weihnachtsmarkt