Gegen Zahlung einer Auflage ist das Verfahren gegen die beiden Hauptangeklagten heute eingestellt worden. Darauf haben sich Verteidiger, Staatsanwaltschaft und das Landgericht Kempten geeinigt. 20.000 Euro und 5.000 Euro gehen als Auflage an Renaturierungsprojekte entlang der Günz, so der Antrag der Staatsanwaltschaft.
Aktenvermerk des Landratsamtes enthielt keine klaren Aussagen
Der Staatsanwalt sprach von einem beispiellosen Eingriff in ein Naturschutzgebiet. Sah aber auch die individuelle Schuld der Angeklagten, die beachtet werden sollten. Der Richter sagte, dass die Angeklagten nicht aus bösem Willen heraus gehandelt hätten. Zugute kam den Beiden, dass der Aktenvermerk des Landratsamtes keine klaren Aussagen enthielt. Zwar hätte man im Vorfeld von punktuellen Eingriffen gesprochen. Dies sei aber dann im Aktenvermerk nicht erkennbar gewesen. Selbst der zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes äußerte sich in diesem Sinne vor Gericht.