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Alle Bürger der Gemeinde Schwangau sind ab sofort verpflichtet, ihr Trinkwasser bis auf Weiteres abzukochen.
Bei einer routinemäßigen Kontrolle wurden mikrobiologische Verunreinigungen durch Enterokokken festgestellt. Die Ergebnisse wurden dem Gesundheitsamt Ostallgäu gemeldet, das daraufhin eine Abkochanordnung für das gesamte Versorgungsgebiet der Gemeinde Schwangau erlassen hat. Ausgenommen ist lediglich die Trinkwasserversorgung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds in Hohenschwangau.
Die Ursache der Verunreinigung ist noch unklar. Laut Gesundheitsamt besteht zwar keine akute Gesundheitsgefährdung, im schlimmsten Fall können jedoch Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Das Wasserwerk Schwangau führt gemeinsam mit dem Gesundheitsamt weitere Proben durch. Sobald keine Bakterien mehr nachweisbar sind, wird die Abkochpflicht wieder aufgehoben.
Wasser zum Trinken, Kochen, Zähneputzen und für die Zubereitung von Speisen muss abgekocht werden.
Wasser mindestens einmal sprudelnd aufkochen und langsam wieder abkühlen lassen.
Für die Zubereitung von Säuglings- und Kindernahrung wird Mineralwasser empfohlen.
Auch Obst, Gemüse und Salat, die roh verzehrt werden, nur mit abgekochtem Wasser waschen.
Lebensmittelbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe müssen das Wasser ebenfalls abkochen.
Beim Duschen oder Baden besteht nur ein sehr geringes Restrisiko – Wasser sollte aber nicht verschluckt werden.
Wasch- und Geschirrspülmaschinen können ohne Einschränkungen genutzt werden.
Öffentliche Wasserentnahmestellen sind mit entsprechenden Hinweisschildern „Kein Trinkwasser – nur abgekocht verwenden“ zu versehen.
Das Abkochen des Trinkwassers ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Über die Aufhebung der Anordnung wird die Gemeinde rechtzeitig informieren.
Geschrieben von: Bernd Krause
Abkochanordnung bis auf weiteres Enterokokken Gemeinde Schwangau Leitungswasser