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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Im Landkreis Lindau ist erstmals eine Infektion mit dem Vogelgrippevirus H5N1 bestätigt worden. Bei einer verendeten Saatkrähe im Lindauer Stadtgebiet konnte das hochpathogene Virus eindeutig nachgewiesen werden. Bisher war der Landkreis von nachgewiesenen Fällen verschont geblieben. Der aktuelle Fund zeigt jedoch, dass das Virus nun auch in dieser Region angekommen ist. Bereits vor wenigen Tagen war im benachbarten Bodenseekreis ein infizierter Höckerschwan entdeckt worden.

Das Veterinäramt Lindau ruft daher erneut alle Bürgerinnen und Bürger zu besonderer Achtsamkeit auf. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest – insbesondere auf Haus- und Nutzgeflügelbestände – konsequent zu verhindern.
Das Veterinäramt bittet die Bevölkerung um sorgfältige Beobachtung und umsichtiges Verhalten:
Tote Wildvögel (mit Ausnahme kleiner Singvögel) dürfen nicht berührt werden.
Funde sollen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden:
Telefon: 08382 270-502
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-lindau.de
Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, sollten von verendeten Vögeln ferngehalten werden.
Alle Halterinnen und Halter von Geflügel – auch Hobbyhalter – sind verpflichtet, ihre Tiere beim Veterinäramt zu registrieren, falls dies noch nicht erfolgt ist. Zu melden sind:
Name und Anschrift
Gehaltene Tierarten (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Puten oder Wachteln)
Durchschnittliche Tierzahl
Standort der Tiere
Haltungsform (Stall- oder Freilandhaltung)
Kontakt für Meldungen:
Telefon: 08382 270-502
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-lindau.de
Um Geflügelbestände vor einer Infektion zu schützen, gelten folgende Empfehlungen:
Direkten oder indirekten Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln konsequent vermeiden.
Futter, Wasser, Einstreu und Geräte so lagern oder verwenden, dass keine Kontamination durch Wildvögel stattfinden kann.
Separate Stallkleidung nutzen und saubere Arbeitsbereiche sicherstellen.
Stallschuhe bleiben ausschließlich im Stall.
Straßenschuhe sind in Stallbereichen tabu.
Tierärztliche Hilfe sollte unverzüglich in Anspruch genommen werden, wenn:
innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere verenden (bzw. über 2 % des Bestands),
die Legeleistung oder Gewichtszunahme auffällig nachlässt,
neurologische Symptome auftreten.
Für alle Halterinnen und Halter von Geflügel stehen online zusätzliche Hinweise und Materialien bereit:
Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00000891/Merkblatt-AI_2016-11-25_bf_K.pdf
Geschrieben von: Redaktion
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