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Nach dem tödlichen Zusammenstoß eines Radfahrers mit einem Auto auf der B12 bei Seltmans sorgte die Frage nach der Radfahr-Erlaubnis für Diskussionen. Die Polizei erklärt: Radfahren ist an der Unfallstelle erlaubt, nur auf Autobahnen oder als Kraftfahrstraße gekennzeichneten Abschnitten ist es verboten.

Ein tragischer Unfall auf der B12 bei Seltmans (Weitnau) hat in den sozialen Medien eine Debatte ausgelöst: Darf man an der Unfallstelle mit dem Fahrrad fahren? Am Samstag war ein Radfahrer auf die Bundesstraße eingebogen und mit einem Auto kollidiert – der Zusammenstoß endete tödlich.
Die Polizei stellte auf Nachfrage klar, dass Radfahren an dieser Stelle grundsätzlich erlaubt ist. Die Bezeichnung „Bundesstraße“ regelt nur den Unterhalt der Straße, nicht das Radfahrverbot. Nur auf Autobahnen oder auf Abschnitten, die als Kraftfahrstraße gekennzeichnet sind, dürfen Radfahrer nicht fahren. Der Abschnitt der B12 westlich von Kempten, der als Kraftfahrstraße gilt, endet jedoch vor der Unfallstelle.
Die Ermittlungen dauern an: Ein Gutachter wurde beauftragt, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Zudem werden ein möglicher Vorfahrtsverstoß des Radfahrers sowie Alkoholkonsum beim beteiligten Autofahrer geprüft. Der Polizei zufolge lag beim Autofahrer über 0,5 Promille.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu diskussion Polizei Radfahrverbot tödlich Unfall