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Am Dienstag, 20. Januar 2026, beginnt vor der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen ein umfangreicher Prozess gegen einen Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach. Angeklagt sind die beiden Betriebsleiter, Franz E. (68) und sein Sohn Martin E. (35), sowie zwei Angestellte des Hofs.

Bereits im Oktober 2023 hatte ein Verfahren gegen sechs Beteiligte begonnen. Zwei Angestellte wurden damals rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt, das Verfahren gegen die übrigen vier Angeklagten musste jedoch ausgesetzt werden. Nun wird der Fall komplett neu aufgerollt.
Den Angeklagten werden zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (§17 TierSchG) vorgeworfen. Konkret soll bei 58 behandlungsbedürftigen Rindern nicht für tierärztliche Versorgung gesorgt worden sein. In einigen Fällen seien die Tiere trotz schwerer Beeinträchtigungen weiter im Bestand geblieben oder unangemessen transportiert worden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten dies bewusst in Kauf genommen. Im Zusammenhang mit den Erkrankungen wurden 14 Tiere geschlachtet und 16 euthanasiert.
Aufgrund der Bedeutung des Verfahrens wird der Fall vor der großen Strafkammer und nicht am Amtsgericht verhandelt. Die Kammer hat bereits zahlreiche weitere Verhandlungstermine vorgesehen: alle Dienstage vom 27. Januar bis 24. März 2026 sowie vom 14. April bis 19. Mai 2026, jeweils um 9 Uhr im Sitzungssaal 132.
Die umfangreiche Beweisaufnahme wird Zeugenaussagen, tierärztliche Gutachten und Auswertungen von Betriebsunterlagen umfassen. Der Prozess gilt als einer der bedeutendsten Tierschutzverfahren im Allgäu und wird voraussichtlich über mehrere Monate hinweg im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Geschrieben von: Bernd Krause
Januar 2026 Landgericht Memmingen Neustart Prozess Tierskandal Bad Grönenbach