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Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) hat einem Milchviehhalter aus Bad Grönenbach im Unterallgäu ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot erteilt. Der Schritt erfolgte am vergangenen Freitag und wird mit schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz begründet. Nach Einschätzung der Behörde hatten die Verstöße anhaltende Schmerzen und Leiden für die Tiere zur Folge.
Dem Landwirt wird unter anderem vorgeworfen, Elektrotreiber unerlaubt eingesetzt, Rinder unsachgemäß transportiert sowie medizinische Eingriffe ohne Betäubung eigenmächtig vorgenommen zu haben. Grundlage für die Entscheidung waren auch Videoaufnahmen einer Tierrechtsorganisation, die bereits im März an die KBLV übermittelt wurden und zahlreiche Verstöße dokumentieren.
Bislang leitete die KBLV insgesamt sechs Verfahren zu Tierhaltungs- und Betreuungsverboten ein. Zwei davon sind bereits rechtskräftig, vier – darunter das aktuelle Verfahren gegen den Milchviehhalter aus Bad Grönenbach – laufen noch.
Ein Tierhaltungsverbot gilt als massiver Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit und wird nur unter strengen Voraussetzungen verhängt. Rechtsgrundlage ist § 16a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz. Eine solche Maßnahme ist möglich, wenn wiederholte oder besonders grobe Verstöße vorliegen, die zu erheblichen Leiden bei Tieren geführt haben, und die Gefahr weiterer Verstöße besteht.
Die Behörde betonte, dass in jedem Fall eine sorgfältige Abwägung erfolgt – zwischen den Rechten des Landwirts und dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz.
Mit der Entscheidung will die KBLV ein klares Signal senden: Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bleiben nicht ohne Folgen und können bis hin zu einem vollständigen Berufsverbot führen.
“ Ein Artikel unseres Partners new-facts.eu „
Geschrieben von: Bernd Krause
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