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Das Landratsamt Ostallgäu hat den Haushalt 2025 der Stadt Füssen genehmigt – jedoch unter strengen Auflagen. Die Stadt muss die Haushaltskonsolidierung zeitnah und konsequent umsetzen. Veräußerungserlöse und Überschüsse sind zur Schuldentilgung zu verwenden, und geplante Kreditaufnahmen dürfen nur im zwingend erforderlichen Umfang erfolgen.
Angesichts des überdurchschnittlichen Schuldenstands fordert das Landratsamt eine deutliche Senkung der Verschuldung und eine Vermeidung neuer Schulden, es sei denn, sie sind absolut notwendig. Zudem muss der Kostendeckungsgrad bei öffentlichen Einrichtungen deutlich verbessert werden.
Künftige Darlehensaufnahmen sollen kritisch geprüft und umfassend begründet werden. Investitionen, Leistungen und Aufgaben sind auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen – besonders bei freiwilligen Aufgaben, bei denen auch Folgekosten berücksichtigt werden müssen.
Trotz dieser strikten Vorgaben stellt das Landratsamt fest, dass sich die finanzielle Situation der Stadt Füssen im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt deutlich verbessert hat.
Geschrieben von: Redaktion
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