Listeners:
Top-Hörer:
AllgäuHIT
play_arrow
AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
play_arrow
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
play_arrow
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
Im Zusammenhang mit der behördlichen Sicherstellung von neun Giftschlangen hat das Verwaltungsgericht Augsburg die Entscheidung zur Kostenübernahme durch eine Gemeinde teilweise beanstandet. Damit steht im Raum, dass die Kommune auf Unterbringungskosten von mehr als 100.000 Euro sitzen bleibt.

Die Tiere waren im Jahr 2024 bei einer Kontrolle im Oberallgäu entdeckt und anschließend durch die Behörden in eine spezialisierte Auffangstation gebracht worden. Die Unterbringungskosten beliefen sich über einen längeren Zeitraum auf rund 113.000 Euro.
Das Gericht stellte fest, dass die damalige Sicherstellung der Tiere rechtlich nicht in allen Punkten ausreichend begründet gewesen sei. Nach Auffassung der Richter hätten vor einer sofortigen Maßnahme auch weniger weitreichende Schritte geprüft werden müssen. Dazu hätten beispielsweise Fristen oder andere Auflagen zur Sicherung der Tiere gehören können.
Die Frage der Haltereigenschaft wurde ebenfalls bewertet. Das Gericht sah den Vortrag des Betroffenen, die Tiere lediglich vorübergehend verwahrt zu haben, nicht als ausreichend belegt an, bestätigte jedoch das grundsätzliche Haltungsverbot.
Die Gemeinde hatte die Tiere nach eigenen Angaben unter erheblichem Aufwand unterbringen lassen, nachdem keine geeigneten Alternativen gefunden werden konnten. Über mögliche weitere rechtliche Schritte soll in den zuständigen Gremien entschieden werden.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Blaichach Kosten Schlange