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Die Strafkammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) hat die Hauptverhandlung gegen Mitglieder einer Alpgenossenschaft terminiert. Den Angeklagten wird vorgeworfen, den Rappenalpbach in einem Teilbereich unbefugt kanalisiert zu haben. Diese bauliche Veränderung sei ohne Genehmigung des Landratsamts Oberallgäu erfolgt und verstoße gegen naturschutzrechtliche Vorgaben.
Die Hauptverhandlung beginnt am 16. Juli 2024 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 169 (1. Stock) der Residenz Kempten (Allgäu). Die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) wirft den Mitgliedern der Alpgenossenschaft vor, durch die Kanalisierung den natürlichen Charakter des Flusses erheblich beeinträchtigt und den ökologischen Zustand verschlechtert zu haben.
Ob weitere Fortsetzungstermine erforderlich sein werden, hängt vom Verlauf der Beweisaufnahme ab.
Geschrieben von: Anton Bier