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Aktuelles

Stellungnahme der Stadt Kempten: Keine neuen bestätigten Vorfälle in Sachen Parkberechtigungen

today25. Februar 2026 2 5

Hintergrund
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Zu der Anfrage der Freien Wähler – ÜP – Fraktion im Kemptener Stadtrat hat nun Oberbürgermeister Thomas Kiechle Stellung bezogen. In dem betreffenden Schreiben war von einem „weiteren Vorfall der Vorteilsnahme und/oder Untreue oder vergleichbaren Straftatbeständen in Zusammenhang mit Parkberechtigungen“ die Rede, es wurden Fragen für die morgige Stadtratssitzung gestellt. Laut Kiechle liege aber nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Verwaltung kein weiterer bestätigter Vorfall vor.

Die Stadt Kempten rund um die St. Lorenz- Basilika und die Residenz / Foto: Pixabay

Die Stellungnahme von Oberbürgermeister Thomas Kiechle im Wortlaut:

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Verwaltung liegt kein weiterer bestätigter Vorfall im Sinne einer neuen Untreue- oder Vorteilsnahmehandlung
im Zusammenhang mit Parkberechtigungen vor.

Im Bereich der Bußgeldstelle laufen – wie bereits bekannt – interne Prüfungen sowie Ermittlungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Absprachen und Löschungen von Verfahren. Diese Vorgänge werden sorgfältig geprüft. Ob sich daraus strafrechtlich relevante Tatbestände ergeben, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der zuständigen Stellen.
Solange diese Prüfungen andauern, verbieten sich Spekulationen oder Vorfestlegungen. Eine Information der Öffentlichkeit oder des Stadtrates kann und darf nur auf Grundlage belastbarer, bestätigter Sachverhalte erfolgen. Die Weitergabe nicht verifizierter Informationen oder bloßer Gerüchte wäre weder sachgerecht noch verantwortungsvoll.

Zum Vorwurf einer unterlassenen Information möchte ich klarstellen:
Der Stadtrat wird informiert, sobald ein gesicherter Sachstand vorliegt, der eine Information rechtfertigt. Transparenz bedeutet, offen über bestätigte Fakten zu sprechen – sie bedeutet jedoch nicht, laufende Ermittlungen öffentlich vorwegzunehmen oder Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Zu arbeits- und personalrechtlichen Maßnahmen kann ich in öffentlicher Sitzung keine Einzelfälle kommentieren. Hier gelten die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz, zur Vertraulichkeit sowie die Unschuldsvermutung. Wo rechtlich erforderlich und möglich, wurden und werden personalrechtliche Schritte geprüft und umgesetzt.
Zur Klarstellung: Die Verwaltung arbeitet die Vorgänge konsequent und strukturiert auf. Ziel ist vollständige Klärung, rechtssichere Verfahren und nachhaltige organisatorische Verbesserungen.

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Geschrieben von: Uschi Binkert

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