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Rathaus

Soforthilfen nach Hochwasser: Kabinettsbeschluss ermöglicht sofortige Antragsstellung im Landratsamt Oberallgäu

today5. Juni 2024 45

Hintergrund
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Nach dem jüngsten Kabinettsbeschluss können ab sofort Soforthilfen für die Hochwassergeschädigten beantragt werden. Die Kreisbehörde Oberallgäu informiert darüber, dass die Antragsformulare und weitere Informationen zur Beantragung der Soforthilfen auf der Homepage des Landratsamts Oberallgäu bereitgestellt werden. Ab dem morgigen Donnerstag sollen die Auszahlungen beginnen.

Die Bayerische Staatsregierung hat umfangreiche Soforthilfen für die Opfer des Hochwassers bekanntgegeben, das weite Teile Bayerns in den vergangenen Tagen heimgesucht hat. Es soll eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die Betroffenen geben.

Betroffene Oberallgäuer Bürgerinnen und Bürger können die notwendigen Formulare ab sofort online herunterladen und ausgefüllt im Landratsamt Oberallgäu einreichen. Eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde ist erforderlich. Das Antragsformular und die Richtlinien sind ab sofort auf der Seite des Oberallgäuer Landratsamtes unter Kommunales abrufbar: www.oberallgaeu.org/hochwasserhilfen.

Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung: Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %). Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Informationen zu den Soforthilfen und auch Spendenmöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Oberallgäu.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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