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Aktuelles

Sicherheitsleck beim Feuerwehr- und Rettungsdienst-Digitalfunk im Allgäu? Kriminalpolizei ermittelt gegen Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörige im Oberallgäu

today16. Juli 2025

Hintergrund
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Ein brisanter Fall erschüttert derzeit das Allgäu: Die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Memmingen ermittelt seit Anfang Mai wegen der unerlaubten Weitergabe von BOS-Digitalfunkdaten durch Angehörige einer örtlichen Feuerwehr im Oberallgäu. Offenbar wurden über Jahre hinweg Einsatzmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst mitgeschnitten und anschließend an private Chatgruppen weitergeleitet.

So stellt sich die KI das Geschehen vor / Foto: Redaktion (mit Hilfe von KI)

Beim BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) handelt es sich um ein digitales Kommunikationssystem, das ausschließlich Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten vorbehalten ist. Ziel ist es, vertrauliche Kommunikation im Einsatzgeschehen zu gewährleisten. Im nun bekannt gewordenen Fall wurde dieser Schutz massiv verletzt.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler sollen Mitglieder einer Feuerwehr im Oberallgäu technische Mittel eingesetzt haben, um Funksprüche und Alarmierungen der eigenen und benachbarter Wehren sowie des Rettungsdienstes auf einen eigens betriebenen Server auszuleiten. Der Polizeifunk war dabei nicht betroffen.

Die gewonnenen Informationen wurden offenbar gezielt an andere Feuerwehrangehörige und Mitarbeiter des Rettungsdienstes in der Region weitergegeben – teilweise auch über private Chatgruppen. So erhielten diese vorzeitig Informationen über laufende Einsätze. Nach derzeitigen Ermittlungsstand sollen auch einzelne Medienschaffende im Allgäu von den Daten profitiert haben. Auf Nachfrage teilte die Polizei-Pressestelle mit, dass ein „Blaulicht-Onlineportal“ aus dem Allgäu profitiert haben.

Zwei Tatverdächtige im Alter von 24 und 34 Jahren aus dem Oberallgäu konnten zwischenzeitlich ermittelt werden. Sie erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Abfangens von Daten, der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie eines Verstoßes gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen führt die Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft weiter. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Hintergrund:
Der Fall wirft auch Fragen zur technischen Sicherung des BOS-Funks sowie zur Sensibilität im Umgang mit Einsatzdaten innerhalb von Hilfsorganisationen im Oberallgäu auf. Insbesondere in ländlichen Regionen, wo persönliche Netzwerke zwischen Feuerwehr, Rettungsdiensten und Medien oft eng sind, zeigt sich die Bedeutung von Datenschutz und digitaler Integrität.

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Geschrieben von: Redaktion

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