BayVGH bestätigt Entscheidung zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in Gunzesried
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Beschwerde einer Gemeinde Blaichach gegen einen Beschluss des Verwaltungsgericht Augsburg rund um die Nutzung einer ehemaligen Jugendherberge „Heubethof“ als Flüchtlingsunterkunft zurückgewiesen. Damit bleibt der ...