Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes: Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrdienst auf 67 Jahre angehoben
Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag haben eine Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes initiiert, die die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst auf das Renteneintrittsalter von 67 Jahren anhebt. Diese Änderung wurde ...