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Polizei

Schmuckbetrug in Kaufbeuren: Senioren Opfer eines Callcenter-Betrugs

today15. Juli 2024

Hintergrund
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Ein Ehepaar aus Kaufbeuren wurde am Mittwochnachmittag, den 03.07.2024, Opfer eines dreisten Callcenter-Betrugs. Die beiden Senioren übergaben vor dem Amtsgericht wertvollen Schmuck im fünfstelligen Wert an einen unbekannten Täter. Die Kriminalpolizei sucht nun nach Zeugen, die Hinweise auf den Fall geben können.

Der Vorfall ereignete sich, als eine bislang unbekannte Person das Ehepaar auf ihrem Festnetzanschluss anrief und sich als Polizeibeamter ausgab. Der Anrufer erzählte den Senioren, dass ihre Schwiegertochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und nun eine hohe Kaution nötig sei, um eine Haftstrafe abzuwenden. In Sorge um ihre Angehörige und in gutem Glauben handelnd, stimmte das Ehepaar zu, wertvollen Goldschmuck als Kaution zu übergeben.

Am vereinbarten Treffpunkt vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wurde das Paar von einem unbekannten Abholer erwartet. Der Täter, etwa 30 Jahre alt, 180 cm groß, sportlich, braun gebrannt und mit kurzen braunen Haaren, sprach gebrochenes Deutsch. Er trug ein dunkles Shirt mit einem roten Aufdruck und eine kurze Hose. Nachdem er den Schmuck erhalten hatte, verschwand er.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die Hinweise auf den Täter oder den Vorfall geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Kaufbeuren unter der Telefonnummer 08341/933-0 zu melden.

Anstieg der Betrugsfälle

Der aktuelle Fall reiht sich in eine Serie von Betrugsfällen ein, die das Ostallgäu und die Stadt Kaufbeuren in den letzten Jahren erschüttert haben. Im Jahr 2023 wurden rund 100 Schockanrufe angezeigt, wobei die Täter in einem Fall erfolgreich waren und einen niedrigen fünfstelligen Betrag erbeuteten. Im Jahr 2024 verzeichnete das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West bereits über 60 Schockanrufe in derselben Region, von denen einige mit einem finanziellen Schaden endeten. Insgesamt erbeuteten die Betrüger in diesem Jahr bereits einen mittleren fünfstelligen Betrag.

 

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Geschrieben von: Anton Bier

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