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Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag haben eine Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes initiiert, die die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst auf das Renteneintrittsalter von 67 Jahren anhebt. Diese Änderung wurde nach Gesprächen mit Feuerwehren und Verbänden beschlossen, um erfahrene Feuerwehrleute länger im Dienst zu halten. Neben der Altersgrenze umfasst die Novelle auch neue Maßnahmen zur Entlastung der Feuerwehren, wie etwa neue Kostentatbestände. Die Reform wird als wichtiger Schritt zur Stärkung der Feuerwehren in Bayern betrachtet.
Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag haben eine Reform des Bayerischen Feuerwehrgesetzes auf den Weg gebracht, die die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst anhebt. Ab sofort wird die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter angepasst, derzeit also auf 67 Jahre. Diese Entscheidung wurde nach intensiven Gesprächen mit Feuerwehren und Verbänden getroffen und ist Teil der Novelle des Gesetzes, die am Dienstag im Ministerrat behandelt wurde.
Bernhard Pohl, Erster Stellvertretender Vorsitzender der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion, begrüßte die Reform: „Gute Nachrichten für unsere Feuerwehren! Die Gesetzesnovelle wird nun zügig umgesetzt.“ Der Schritt kommt einerseits dem Wunsch vieler Feuerwehren nach einer unkomplizierten Lösung entgegen und trägt dazu bei, erfahrene Feuerwehrkräfte länger im Dienst zu halten.
Neben der Anhebung der Altersgrenze umfasst die Novelle auch weitere Maßnahmen zur Entlastung der Feuerwehren, wie etwa die Einführung neuer Kostentatbestände. Pohl betonte, dass es für die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren entscheidend sei, insbesondere in ländlichen Gebieten auf gut ausgebildete, erfahrene Feuerwehrleute zurückgreifen zu können.
Die Reform wird von den FREIEN WÄHLERN als einen wichtigen Schritt bewertet, um die Feuerwehren in Bayern weiter zu stärken und zukunftssicher zu machen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu bayern feuerwehr politik Reform