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Aktuelles

Pflege-Betrugsskandal: „Ausnutzen des Pflegerettungsschirms“ – Bürgermeister von Seeg Markus Berktold rechtskräftig verurteilt

today13. März 2025 399 3 5

Hintergrund
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Der Bundesgerichtshof hat heute das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth gegen den Bürgermeister von Seeg, Markus Berktold, für rechtskräftig erklärt. Damit ist das Urteil des Landgerichts vom Januar 2024 endgültig, das Berktold wegen gewerbsmäßigen Betrugs, versuchten Betrugs, Fälschung beweiserheblicher Daten und Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilte.

Gericht – Symbolbild/ Foto: pixabay

Hintergrund des Falls

Der Skandal dreht sich um die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Mitteln aus dem sogenannten „Pflegerettungsschirm“. Dieser wurde im Frühjahr 2020 vom Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband ins Leben gerufen, um Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie finanziell zu unterstützen. Die Hilfe sollte den Pflegeeinrichtungen ermöglichen, coronabedingte Mehraufwendungen zu decken und den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Im Zeitraum zwischen August 2020 und Mai 2022, als Berktold als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung tätig war, beantragte er in mehreren Fällen die Erstattung dieser coronabedingten Mehraufwendungen, die jedoch nicht gerechtfertigt waren. Berktold hatte sich über diese Hilfen unrechtmäßig mehr als eine Million Euro erschlichen. Die Pflegekasse forderte später Rückzahlungen, doch Berktold versuchte, diese zu verhindern, indem er gefälschte Belege vorlegte.

Das Urteil und die Verwerfungen der Revision

Im Januar 2024 fällte das Landgericht Nürnberg-Fürth das Urteil. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte Berktold zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Das Urteil beruht auf den Feststellungen, dass Berktold sowohl durch betrügerisches Handeln als auch durch das Fälschen von Belegen und die Missachtung von Treuepflichten als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung das Vertrauen und das Vermögen der Pflegekassen in großem Ausmaß schädigte.

Berktolds Anwalt legte gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof ein. Doch dieser hat nun entschieden, die Revision abzulehnen. In einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es, dass der 6. Strafsenat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10. Januar 2024 „verworfen“ habe. Das Urteil sei damit rechtskräftig.

Die Konsequenzen des Urteils

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist Berktold nun endgültig verurteilt. Die Verurteilung stellt nicht nur ein juristisches, sondern auch ein politisches Signal dar. Als Bürgermeister einer Gemeinde, der ein solches Vertrauen missbraucht hat, wird Berktold mit seiner verurteilten Straftat in die Geschichte eingehen.

Schaden für die Gesellschaft und die Pflegebranche

Der Fall verdeutlicht, wie das Vertrauen in öffentliche Hilfsprogramme missbraucht werden kann. Der „Pflegerettungsschirm“ sollte in erster Linie Pflegeeinrichtungen helfen, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Der Missbrauch dieses Systems, bei dem Berktold für seine eigene Bereicherung sorgte, hat nicht nur das Vertrauen in öffentliche Hilfsmaßnahmen erschüttert, sondern auch das Bild der Pflegebranche belastet.

Ein weiterer Aspekt des Falls ist die Tatsache, dass die Pflegebranche bereits unter enormem Druck stand – auch vor der Pandemie. Der Missbrauch von Hilfsprogrammen ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen waren. Dies kann das Vertrauen in zukünftige Hilfsmaßnahmen und die gesellschaftliche Unterstützung für Pflegeeinrichtungen insgesamt gefährden.

Die rechtlichen Grundlagen und der Strafrahmen

Die Anklagepunkte gegen Berktold wurden auf Grundlage des Strafgesetzbuchs (StGB) formuliert. Unter anderem wurde § 263 (Betrug) herangezogen, der Personen bestraft, die durch falsche Angaben oder betrügerische Handlungen einen Vermögensvorteil verschaffen. In besonders schweren Fällen, wie dem hier vorliegenden, kann dies mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Darüber hinaus wurde § 266 (Untreue) zur Anwendung gebracht, da Berktold als Verantwortlicher für eine Pflegeeinrichtung die ihm anvertrauten Gelder missbraucht hatte.

Ein weiterer relevanter Paragraph war § 269, der die Fälschung beweiserheblicher Daten behandelt. Berktold legte gefälschte Belege vor, um die Rückforderungen der Pflegekassen zu verhindern.

Fazit und Ausblick

Die Verurteilung des Bürgermeisters von Seeg ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Missbrauch von Hilfsprogrammen und öffentlichem Vertrauen. Der Fall zeigt die Verantwortung, die öffentliche Amtsträger tragen, und die Konsequenzen, die sich aus einem kriminellen Verhalten ergeben können.

In Zukunft könnte dieser Fall Auswirkungen auf die Überwachung und Kontrolle von Fördermitteln haben, da er ein Beispiel dafür ist, wie leicht Missbrauch betrieben werden kann, wenn nicht ausreichend geprüft wird. Auch die Öffentlichkeit wird mit dieser Entscheidung ein klares Signal erhalten: Der Missbrauch öffentlicher Gelder wird nicht toleriert und wird mit den vollen Konsequenzen des Gesetzes bestraft.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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