Das Amtsgericht Kaufbeuren hat am 2. Juni einen 54-jährigen Mann aus dem Ostallgäu wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in mehreren Fällen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Mann wurde zur Last gelegt, im Mai 2024 die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht und ihr ein pornografisches Video gezeigt zu haben. Das damals siebenjährige Mädchen hatte sich nach dem Vorfall der Mutter anvertraut, die daraufhin Anzeige erstattete. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch kinderpornografische Dateien auf dem Handy des Angeklagten gefunden. Laut Allgäuer Zeitung hatte der Angeklagte erst behauptet, sich aufgrund der Einnahme eines Schlafmittels nicht vollständig an den Tathergang erinnern zu können. Später räumte er die Taten in vollem Umfang ein.
Der Verteidiger bat darum, die Einnahme eines Schlafmittels als mögliche Erklärung für die Tat mit zu berücksichtigen – das Gericht ging darauf nicht ein. Es folgte in seinem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie wegen weiterer Delikte zum Nachteil eines Schutzbefohlenen.