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Zehn neue Inklusionsbegleiter im Landkreis Ostallgäu

today3. November 2022

Hintergrund
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Der Landkreis Ostallgäu und die Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren haben zehn neue Inklusionsbegleiter ausgebildet. Themen der Schulung waren unter anderem Formen der Behinderung, rechtliche Hintergründe sowie die Kommunikation.

Außerdem wurde auf die Grenzen des Ehrenamts eingegangen – denn die Inklusionsbegleiter sollen sich durch ihre Tätigkeit nicht selbst aufarbeiten. Die Inklusionsbegleiterschulung des Landkreises Ostallgäu und der Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V. findet jährlich statt. An vier Wochenenden erfahren die Teilnehmenden, wie man ehrenamtlich Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützen kann.

Die Teilnehmenden der diesjährigen Schulung waren bunt gemischt: von der Mitarbeiterin im Familienentlastenden Dienst über die Assistenzkraft bis hin zur gemeindlichen Behindertenbeauftragten – von der Zwanzigjährigen bis hin zu Rentnerinnen und Rentnern. Was sie verbindet: der ehrenamtliche Einsatz für Menschen mit Behinderung.

Aufwandsentschädigung für Inklusionsbegleitung ist möglich

Inklusionsbegleiterinnen und -begleiter, die ehrenamtlich pflegende Angehörige entlasten, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützen oder betreuen, können von den Pflegekassen eine Aufwandsentschädigung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass das Engagement unter Federführung einer anerkannten Organisation, wie die Lebenshilfe, des Roten Kreuzes, der Caritas oder ähnlichen erfolgt. Zudem muss die Schulung erfolgreich abgeschlossen und das Zertifikat übergeben worden sein, das in ganz Deutschland gilt.

 

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Geschrieben von: Redaktion

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