AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Polizei

Feuerwehr muss Hausbesitzer von seinem Dach bergen

today16. August 2023 18

Hintergrund
share close
AD

Am Dienstag ereignete sich im ostallgäuer Westendorf ein Vorfall, als ein Mann auf seinem Hausdach Vorbereitungen für kommende Arbeiten durchführte und dabei stürzte. Der Unfall führte zu Verletzungen an Schulter und Hüfte des Mannes, wodurch er nicht mehr in der Lage war, eigenständig das Dach zu verlassen.

Um dem verunglückten Mann zu helfen, wurde die Freiwillige Feuerwehr alarmiert. Die Feuerwehrleute eilten zur Unglücksstelle und setzten ihre Fachkenntnisse sowie Ausrüstung ein, um den Verletzten sicher vom Dach zu bringen. Nach erfolgreicher Rettungsaktion wurde der Mann in ein örtliches Krankenhaus gebracht, um die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten.

Die Ereignisse werfen auch ein Schlaglicht auf eine wichtige rechtliche Regelung in Bayern. Die Polizeiinspektion Buchloe nutzt diesen Vorfall, um auf das bayerische Feiertagsgesetz hinzuweisen. Gemäß dieser Regelung sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen könnten, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen verboten. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass an solchen Tagen die Ruhe und Erholung der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleibt.

AD

Geschrieben von: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%