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Die zum Schutz gegen die Geflügelpest angeordnete Stallpflicht im Landkreis Ostallgäu wird aufgehoben. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geht derzeit von einem geringen bis mäßigen Risiko aus, dass Wildvögel die Erreger in Geflügelbestände einschleppen könnten. Außerdem besteht der Geflügelpestverdacht im Landkreis Ostallgäu nicht mehr. Daher können Geflügelhalter ihre Tiere nach mehreren Wochen Stallhaltung nun auch wieder ins Freie lassen.
Die zum Schutz gegen die Geflügelpest per Allgemeinverfügung angeordnete Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Ostallgäu wird zum 1. Mai 2021 aufgehoben. Das teilt das Landratsamt mit.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geht in seiner aktuellsten Risikoeinschätzung von einem mittlerweile nur noch geringen bis mäßigen Risiko der Einschleppung von Erregern durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände aus. Zudem besteht der Geflügelpestverdacht im Landkreis Ostallgäu nicht mehr. Daher können Geflügelhalter ihre Tiere nach mehreren Wochen Stallhaltung nun auch wieder ins Freie lassen.
Nach Angaben des Landesamtes nimmt die Zahl der festgestellten Geflügelpest-Fälle in Bayern seit Anfang April deutlich ab; seit rund zwei Wochen wurde in Bayern keine Infektion bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen. Da aber noch immer ein gewisses Risiko verbleibt, werden auch die Anfang Februar erlassenen Schutzmaßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen in den Beständen, Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Fütterungsverbot bestimmter freilebender Vögel) nicht aufgehoben und haben noch Bestand.
Bei Rückfragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Ostallgäu zur Verfügung (Telefon 08342 911-220).
Geschrieben von: Redaktion