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Der Bürgermeister von Seeg im Ostallgäu und der Leiter eines Pflegeheims sitzen wegen Betrugsverdachts in Untersuchungshaft. Die Verdächtigen sollen laut Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg während der Corona-Pandemie wiederholt Scheinrechnungen ausgestellt haben. Es geht um 1,1 Millionen Euro.
Matthias Hecht ist Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatswanwaltschaft Nürnberg und Pressesprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (kurz ZKG). Im Gespräch mit AllgäuHIT erläutert er die Hintergründe des Verdachts: "Wegen Corona sind bei der Pflege auch Mehraufwendungen angefallen, deswegen gibt es den Pflegerettungsschirm für Pflegeeinrichtungen. Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, dass sie dies ausgenutzt haben, dass sie Scheinrechnungen gestellt haben über Leistungen, die gar nicht angefallen sind. So sollen sie insgesamt Gelder in Höhe von 1,1 Millionen Euro erlangt haben, auf die sie überhaupt keinen Anspruch hatten."
Der Einrichtungsleiter soll darüber hinaus bis Ende 2021 durch Scheinrechnungen über 110.000 Euro an Firmengeldern zu seinen Gunsten veruntreut haben. Eine weitere Beschuldigte soll ihm hierzu bei mehreren Fällen Hilfe geleistet haben.
Am Donnerstag hat die zuständige Ermittlungsrichterin in Nürnberg entschieden, dass die Voraussetzungen für einen Haftbefehl bei beiden männlichen Beschuldigten vorliegen, dass heißt, beide sind nach der Vorführung in Untersuchungshaft gekommen. Sie befinden sich jetzt in zwei unterschiedlichen Untersuchungshaftanstalten, erklärt Hecht weiter.
Sitzt eine Person in Untersuchungshaft, muss beschleunigt ermittelt werden, so Hecht weiter. "Daher müssen wir uns jetzt mit den Ermittlungen beeilen. Die Erkenntnisse aus den Durchsuchungen am 11. Januar sind auszuwerten, insbesondere die Unterlagen, die dort sichergestellt wurden, Zeugenvernehmungen stehen an. Später müssen wir dann prüfen, ob es ausreichend ist, um Klage zu erheben, und dann wird über die Erhebung der Klage entschieden."
Das Strafmaß für Betrug liegt zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Welche Strafe die beiden erwartet, ist laut dem Oberstaatsanwalt schwer zu prognostizieren. "Aber die Entscheidung der Ermittlungsrichterin, dass die beiden in Untersuchungshaft kommen, spricht dafür, dass auch das zuständige Gericht davon ausgeht, dass die Straferwartung erheblich ist, ansonsten würde keine Untersuchungshaft angeordnet werden!"
Geschrieben von: Redaktion