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Das Landratsamt Ostallgäu will bei der Kommission der Europäischen Union bis Ende März für den Landkreis die Anerkennung auf den Status „frei von der Bovinen Virusdiarrhoe“ (BVD) stellen. Um seuchenfrei zu werden, ist die Einstallung nicht BVD-freier Rinder aus dem Ausland, die Impfung von Rindern gegen das BVD-Virus sowie die Einstallung geimpfter Rinder in Rinderbestände seit Mai 2021 durch Allgemeinverfügung verboten.
Zudem müssen die Untersuchungen neugeborener Kälber auf BVD bis spätestens 20 Tage nach der Geburt konsequent durchgeführt werden. Versäumnisse bei diesen Untersuchungen werden ab sofort im Landkreis Ostallgäu als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Aufgrund von Seuchenausbrüchen im Jahr 2021 in mehreren Rinderbeständen im Landkreis Ostallgäu konnte bislang noch kein Antrag auf BVD-Freiheit gestellt werden. Stattdessen gilt ein Tilgungsprogramm, das als Voraussetzung für die Antragsstellung strikt anzuwenden ist.
Die Kommission der Europäischen Union hat Bayern mit Ausnahme weniger Landkreise als „frei von der Bovinen Virusdiarrhoe“, einer verlustreichen und wirtschaftlich bedeutenden Tierseuche in Rinderbeständen, anerkannt. In Schwaben sind die Landkreise Augsburg und Ostallgäu bislang noch ohne diesen Status, der im Hinblick auf die Vermarktung von Rindern, sowie bei der Durchführung des bevorstehenden Alpenweideviehverkehrs von großer Bedeutung ist.
Eine BVD-Infektion kann bei Rindern zu schweren Erkrankungen mit einer hohen Sterblichkeitsrate führen. Bei tragenden Rindern wird das Virus auf das ungeborene Kalb übertragen. In Abhängigkeit vom Trächtigkeitsstadium kann es zum Aborten oder zur Geburt von sogenannten persistent infizierten (PI) Tieren kommen. PI-Tiere scheiden das Virus nach der Geburt lebenslang in großen Mengen aus und tragen oft unerkannt zur Weiterverbreitung des Seuchengeschehens bei.
Die Bovine Virusdiarrhoe wird in Deutschland seit 2011 nach der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe (BVD-Verordnung) bekämpft. In einigen Staaten der EU, so auch in Deutschland, gibt es innerstaatliche Bekämpfungsprogramme gegen diese Tierseuche. Das EU-Tiergesundheitsrecht sieht die Tilgung der BVD.
Geschrieben von: Redaktion