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Am Donnerstagnachmittag führte ein Zeugenhinweis die Polizei zu einem abgelegenen Anwesen im Ortsteil Ried, wo im Rahmen einer Durchsuchung eine schockierende Entdeckung gemacht wurde. Zwischen scheinbar normalem Gemüse in zwei Gewächshäusern wurden mehrere Marihuana-Pflanzen und Sprösslinge aufgefunden und sichergestellt. Zudem entdeckten die Beamten bei der Durchsuchung einen Gasrevolver ohne die erforderliche PTB-Kennzeichnung, für den eine Waffenbesitzkarte notwendig gewesen wäre.
Die illegale Marihuana-Plantage, die sich unentdeckt hinter den unschuldig wirkenden Gemüsepflanzen verbarg, ist ein ernstzunehmender Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Anbau, Handel und Besitz von Marihuana sind in Deutschland strengstens verboten, da die Substanz als Rauschmittel gilt und erhebliche gesundheitliche Risiken birgt. Die Polizei konnte die Pflanzen sicherstellen, um zu verhindern, dass sie in den illegalen Drogenmarkt gelangen.
Die Entdeckung des unerlaubten Gasrevolvers wirft zusätzliche Fragen auf. Gasrevolver sind Waffen, die in Deutschland grundsätzlich einer behördlichen Genehmigung unterliegen und mit einer PTB-Kennzeichnung versehen sein müssen. Eine Waffenbesitzkarte ist erforderlich, um legal einen Gasrevolver zu besitzen. Der Fund eines solchen Revolvers ohne entsprechende Genehmigung verstößt gegen das Waffengesetz und kann schwerwiegende Konsequenzen für den Besitzer haben.
Der 26-jährige Besitzer des Anwesens steht nun vor ernsten rechtlichen Konsequenzen. Er muss mit zwei Anzeigen rechnen: Zum einen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund der illegalen Marihuana-Plantage und zum anderen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgrund des unerlaubten Gasrevolvers.
Geschrieben von: Redaktion