AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Polizei

Illegaler Schwertransport: Bußgeld für ostallgäuer Unternehmen

today7. Dezember 2022 18

Hintergrund
share close
AD

Bereits im Juli wurden der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Kempten zwei illegal durchgeführte Schwertransporte mitgeteilt. In einer Nacht- und Nebelaktion verließen die beiden Schwertransporte, die jeweils mit einer überbreiten und schweren Maschine beladen waren, das Firmengelände einer Ostallgäuer Firma.

Fahrziel war die Türkei. Das große Problem der beiden Transporte war, dass sich die Transportfirma an keinerlei für den Transport erteilten Auflagen gehalten hatte. Eine beim Transport eingesetzte Fahrzeugkombination hätte in der Zusammenstellung überhaupt nicht fahren dürfen, der Fahrer der anderen Fahrzeugkombination ignorierte sämtliche ihn betreffende Auflagen wie beispielsweise eine polizeiliche Begleitung von der Firma bis zur angrenzenden Autobahn. In einem aufwendigen Ermittlungsverfahren ermittelte die Verkehrspolizei Kempten alle für den Transport verantwortliche Personen ermitteln.

Für die illegal durchgeführten Transporte muss die Firma nun ein Bußgeld in Höhe von knapp 24.000 Euro bezahlen. Dieser Betrag wurde in einem sogenannten Gewinnabschöpfungsverfahren ermittelt und entspricht dem Fuhrlohn, den die Transportfirma durch die Fahrt erwirtschaftet hätte.

Gewinnabschöpfungsverfahren können in Bereichen eingesetzt werden, in denen durch eine illegale Handlungsweise einer Person oder einer Firma ein finanzieller Vorteil entsteht – frei nach dem Motto: Eine strafbare Handlung darf sich nicht lohnen.

AD

Geschrieben von: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%