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Mit fast doppelt so viel wie erlaubt, wurde ein Motorradfahrer von der Allgäuer Polizei zwischen Oberthingau und Görisried erwischt. Statt 70 km/h ist er 134 km/h gefahren. Seine beiden Begleiter erwarten ebenfalls ein Bußgeld, zwei Punkte und ein vierwöchiges Fahrverbot.
Auf der Kreisstraße OAL 3, zwischen Oberthingau und Görisried, wurden am Samstagnachmittag speziell Motorradfahrer, von der Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West, kontrolliert. Da es auf dieser Strecke auch vermehrt zu Geschwindigkeitsverstößen und dementsprechenden Beschwerden durch Anwohner kommt, wurde an diesem Tag eine Geschwindigkeitsmessanlage im Bereich „Durber“ aufgestellt.
Es wurden knapp 60 Kräder kontrolliert, wobei 12 Motorradfahrer aufgrund teilweise massiv erhöhter Geschwindigkeiten beanstandet werden mussten. Der negative Spitzenreiter wurde bei erlaubten 70 km/h mit 134 km/h gemessen und muss sich nun auf mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein vierwöchiges Fahrverbot einstellen. Die zwei Begleiter des 56-jährigen Mannes nahmen sich wohl an dessen Fahrweise ein Beispiel und wurden ebenfalls jeweils mit 130 km/h und 116 km/h gemessen. Auch diese beiden Fahrer, 55 und 50 Jahre alt, erwarten ein vierwöchiges Fahrverbot, zwei Punkte und Bußgelder in Höhe von 240 Euro und 160 Euro.
Neben den Geschwindigkeitsverstößen, wurden auch im Bereich der Fahrzeugtechnik Mängel festgestellt. Vier Reifen mit ungenügender Profiltiefe wurden beanstandet und die Fahrer jeweils auf direktem Weg nach Hause bzw. in die Werkstatt geschickt. Die Höhe des Bußgeldes beträgt hierbei 75 Euro und einen Punkt.
Für einen 51-jährigen Oberallgäuer endete die Fahrt an der Kontrollstelle, da der Schalldämpfer seiner Auspuffanlage manipuliert war und dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen war. Im Nachgang werden hierfür 90 Euro Bußgeld und der Gang zur Zulassungsstelle fällig, um die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges wiederaufleben zu lassen.
Der Fahrer einer bekannten Reiseenduro hatte ein Schutzgitter vor dem Hauptscheinwerfer angebracht, was ebenfalls zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Das Gitter musste vor Ort entfernt werden und es kommen ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt auf den Herrn zu. Die meisten am Markt erhältlichen Schutzgitter und Schutzscheiben sind bis auf wenige Ausnahmen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen unzulässig. Hier sollte vor dem Kauf genau geprüft werden, ob es sich um ein zulässiges Modell handelt, um Ärger und Folgekosten zu vermeiden.
(VPI Kempten)
Geschrieben von: Redaktion