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Ein Vorfall am Donnerstagnachmittag auf einem Hofgelände in Germaringen (Ostallgäu) hat zu einer unglücklichen Begegnung zwischen einem Postzusteller und einem nicht angeleinten Hund geführt. Der 57-jährige Postzusteller wurde von dem Hund in beide Arme gebissen und erlitt leichte Verletzungen, die eine ärztliche Behandlung im Krankenhaus erforderlich machten. Die Polizeiinspektion Buchloe hat in Anbetracht der Situation ein Ermittlungsverfahren gegen den Hundehalter wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Der Vorfall ereignete sich während des Donnerstagnachmittags, als der 57-jährige Postzusteller seinen regulären Zustellgang auf einem Hofgelände durchführte. Unvermittelt wurde er von einem nicht angeleinten Hund angegriffen, der ihn in beiden Armen biss. Die Attacke führte zu leichten Verletzungen, die jedoch ausreichend genug waren, um eine medizinische Untersuchung und Behandlung im Krankenhaus notwendig zu machen.
Die Konsequenzen dieses Vorfalls beschränken sich jedoch nicht nur auf die physischen Verletzungen des Postzustellers. Die Polizeiinspektion Buchloe reagierte umgehend und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Hundehalter ein. Die Grundlage für dieses Verfahren liegt in der Annahme einer Fahrlässigen Körperverletzung, die durch das nicht ausreichend gesicherte Verhalten des Hundehalters verursacht wurde.
Die Verantwortung für das Verhalten eines Haustieres liegt immer beim Halter, und das betrifft besonders Situationen, in denen andere Personen oder Tiere in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Angeleinte Hunde tragen nicht nur zum Schutz anderer Menschen und Tiere bei, sondern minimieren auch das Risiko unvorhergesehener Zwischenfälle, wie es in diesem Fall geschehen ist.
Geschrieben von: Redaktion