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Am 14. Januar, gegen 23:45 Uhr, kontrollierten Fahnder der Grenzpolizei Pfronten auf der A7 bei Füssen ein mit zwei Personen besetztes Fahrzeug. Hierbei stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug wenige Tage zuvor in Neu-Ulm zur Durchführung eines Diebstahles genutzt worden war. Die beiden Täter konnten sich am damaligen Tattag einer Feststellung ihrer Personalien durch Flucht entziehen.
Die beiden nun im Fahrzeug angetroffenen 42-jährigen Georgier wurden daher einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Hierbei zeigte der Fahrer neben seinem Ankunftsnachweis ein Lichtbild seines georgischen Führerscheins vor. Bei näherer Begutachtung des Bildes entstanden jedoch erhebliche Zweifel an der Echtheit des abgelichteten Dokumentes. Eine andere Fahrerlaubnis konnte der Georgier nicht vorweisen.
Ein Abgleich seiner Daten mit dem polizeilichen Datenbestand erbrachte schließlich noch einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Aufenthaltsermittlungen der Ausländerbehörde Stuttgart. Da der Mann die zur Abwendung der Haftstrafe erforderlichen 577 Euro nicht beibringen konnte, wurde er nach Abschluss der Sachbearbeitung in die JVA Kempten verbracht. Dort muss er nun 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Inwiefern dem Diebstahl in Neu-Ulm die beiden Herrn auch noch zugeordnet werden kann, werden weitergehende Ermittlungen zeigen.
Den Georgier erwarten nun neben seiner vorübergehenden Haft Anzeigen wegen Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des räumlichen Verstoßes, er hätte den Bereich seiner Asylunterkunft nämlich nicht ohne Antrag verlassen dürfen.
Geschrieben von: Redaktion