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Am Dienstagabend hat die Bundespolizei einen albanischen Staatsangehörigen mit dem Flugzeug in sein Heimatland zurückgewiesen. Der Mann, der angeblich ein Auto in Deutschland kaufen wollte, hatte sich wohl über zehn Jahre unerlaubt in Europa aufgehalten.
Kemptener Bundespolizisten stoppten am Dienstagvormittag in der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen auf der A7 ein in Italien zugelassenes Fahrzeug, welches mit drei Insassen besetzt war. Der 55-jährige italienische Fahrer sowie sein mitreisender 38-jähriger Landsmann konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. In der Mittelkonsole des Autos stellten die Polizisten jedoch ein zugriffsbereites Einhandmesser fest, welches dem Fahrer zugeordnet werden konnte.
Der albanische Beifahrer legte den Beamten seinen gültigen Reisepass vor. In diesem Dokument, welches bereits 2012 ausgestellt worden war, befanden sich keinerlei Ein- und Ausreisestempel. Albanische Staatsbürger, die über einen elektronischen Reisepass verfügen, sind jedoch lediglich für einen touristischen Kurzaufenthalt im Schengenraum von drei Monaten innerhalb eines halben Jahres von der Visumspflicht befreit.
Der Südosteuropäer gab an, ein Jahr in Griechenland gewohnt zu haben und seit etwa sechs Jahren in Italien sesshaft zu sein. Seit 2006 sei der Albaner nicht mehr in seinem Heimatland gewesen. Einen Aufenthaltstitel für seinen Daueraufenthalt besaß der 42-Jährige aber nicht.
Die Bundespolizisten fanden bei der anschließenden Durchsuchung noch einen griechischen Führerschein im Portmonee des Mannes auf. Die Beamten erkannten jedoch, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte.
Die Fahrgemeinschaft war eigenen Angabe zufolge auf dem Weg von Bologna nach Göttingen, wo der Albaner vorhatte, ein Auto zu kaufen. Der Fahrer sollte Geld für die Spritkosten erhalten und im Falle einer Ersparnis beim Autokauf entsprechend daran beteiligt werden.
Die Bundespolizisten zeigten den Fahrzeuglenker wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an. Der Italiener erhielt außerdem eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Beschuldigte konnte anschließend mit seinem im Verfahren lediglich als Zeuge geführten Landsmann auf freien Fuß entlassen werden.
Der Albaner erhielt Strafanzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise und Verschaffens falscher amtlicher Ausweise. Da der Südosteuropäer im gesamten Schengenraum keinen legalen Aufenthalt begründen konnte, wies die Bundespolizei den Mann am Abend mit dem Flugzeug ab Memmingen in sein Heimatland zurück. Für die Rückführungskosten musste der 42-Jährige zudem 500 Euro zahlen.
Geschrieben von: Redaktion