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Wie können in der Stadt Füssen künftig die Wohnbedürfnisse der einheimischen Bevölkerung nach zusätzlichem, bezahlbarem, verbessertem Wohnraum in Form von Eigenheimen und Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen, vor allem für einkommensschwächere oder kinderreiche Familien, im erforderlichen Umfang gedeckt werden? Die Arbeitsgruppe "Sozialgerechte Bodennutzung" informierte den Stadtrat am Dienstag über ihre vorberatenen Eckpunkte zur künftigen Baulandstrategie der Stadt Füssen.
Auch in Füssen besteht verstärkt Bedarf an Wohnraum besonders für einkommensschwache und kinderreiche Familien. Für die künftige Baulandstrategie der Stadt wurde die Arbeitsgruppe "Soziale Bodennutzung" gegründet, die sich mit der künftigen Strategie der Stadt in Hinblick auf die Schaffung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie Eigenheimen beschäftigt. Berücksichtigt werden bei der Strategie sowohl Fälle, in denen die Stadt selbst Eigentümerin von Bauflächen ist als auch jene, in denen privaten Eigentümern, Investoren oder Bauherren zusätzliches Baurecht verschafft werden soll.
Für die künftige Bauleitplanung der Stadt Füssen sollen nun Regelungen bzw. ein Grundsatzbeschluss vorbereitet werden, der als künftige Handlungsgrundlage die Grundsätze regelt, unter denen die Stadt künftig die Schaffung von bezahlbarem, den Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum fördert und wie private Bauherren und Investoren an den Kosten und Lasten der Bauleitplanung wie beispielsweise Erschließungskosten – Straßen, Wege, Lärmschutz – und den Folgekosten für soziale Infrastruktur – Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Spielplätze, Sportanlagen – beteiligt werden sollen.
Dem Stadtrat wurde ebenfalls der Vorschlag für ein künftiges Vergabemodell vorgestellt. Das Modell umfasst die Vergabe von subventionierten Baugrundstücken und Wohneinheiten der Stadt Füssen an Personen bzw. Interessenten mit besonderen Problemen, Wohnraum zu finden. Die Verwaltung der Stadt schlägt an dieser Stelle vor, zwei weitere Vergabemodelle zu ermöglichen: ein komplett freies Vergabemodell für nicht subventionierte Bauplätze und ein weiteres, das die Vergabe von Mehrfamilienhäusern angeht. Ein sogenanntes „Sozialmodell“ sei nur theoretisch möglich. Hier dürften nur Personen Grundstücke erwerben, die die Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnbauprogrammes nicht überschreiten – bei Einpersonenhaushalten wären das 19.000 Euro pro Jahr, bei Zweipersonenhaushalten 29.000 Euro, jede weitere Person würde die Einkommensgrenze um 6.500 Euro erhöhen, Kinder um 1.000 Euro je Kind.
Um unerwünschte städtebauliche Entwicklungen wie das Entstehen einseitiger Bevölkerungsstrukturen, das Abwandern der einheimischen Bevölkerung oder die Verdrängung bestimmter Bevölkerungsgruppen wie einkommensschwächerer und kinderreicher Familien sowie „Ghettobildung“ zu vermeiden und den Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken, insbesondere einkommensschwacher und kinderreicher Familien zu decken wird der Füssener Stadtrat in seiner nächsten Sitzung im Dezember nun einen Grundsatzbeschluss fassen. Damit soll auch die Zusammensetzung der Bevölkerung mit allen wesentlichen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen gewährleistet werden.
Die Füssener Baustrategie soll somit künftig eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Die Grundstücksflächen im Besitz der Stadt sollen vorrangig zur Deckung des Wohnbedarfs der örtlichen Bevölkerung und von Bevölkerungsgruppen mit „besonderen Wohnraumversorgungsproblemen“ verwendet werden. Künftige Wohnbebauung soll zu einem Drittel für eben jene Bevölkerungsgruppen versorgen. Bei Flächen im Besitz der Stadt soll dieser Anteil nach Möglichkeit die Hälfte betragen. Bei privaten Baumaßnahmen von Mehrfamilienhäusern soll ein Drittel der Nettowohnfläche für geförderten Mietwohnraum sowie förderfähigem Wohnraum festgelegt werden.
Geschrieben von: Redaktion