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Am Donnerstag hat die Bundespolizei am Grenzübergang Füssen-Ziegelwies zwei Schleusungen aufgedeckt. Zwei der mutmaßlich Geschleusten mussten am Folgetag hinter Gitter.
Bundespolizisten kontrollierten am späten Abend den syrischen Fahrer eines in Deutschland zugelassenen Autos. Der 42-Jährige war im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Flüchtlinge sowie einer deutschen Niederlassungserlaubnis. Im Wagen saßen außerdem drei Landsleute. Zwei der mitreisenden Männer, ein 27- und ein 17-Jähriger, wiesen sich mit ihren gültigen syrischen Reisepässen aus. Einen notwendigen Aufenthaltstitel führten die beiden Migranten jedoch nicht mit. Der dritte Insasse, ein 19-Jähriger, war gänzlich ausweislos. Die Beamten ermittelten, dass der Fahrer von einem Verwandten den Auftrag zur Abholung der drei Männer in Österreich erhalten habe.
Der mutmaßliche Schleuserfahrer, der in Neu-Ulm mit Wohnsitz gemeldet und wegen Einschleusens von Ausländern polizeibekannt ist, kam nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft auf freien Fuß.
Die Beamten übergaben den 17-jährigen Insassen am Freitagnachmittag in die Obhut einer Jugendeinrichtung. Der 27-Jährige und der 19-Jährige waren bereits in Italien unerlaubt eingereist und dort als Flüchtlinge registriert worden. Die Bundespolizisten führten die beiden mutmaßlich Geschleusten am Freitagnachmittag beim Amtsgericht Kempten richterlich vor und lieferten die Beschuldigten anschließend in die Abschiebehaftanstalt Hof ein. Von hier aus sollen die beiden Syrer an den für ihr Asylverfahren zuständigen Staat Italien rücküberstellt werden.
Bereits am Donnerstagmorgen stoppte die Bundespolizei den polnischen Fahrer eines in Deutschland zugelassenen Pkw. Der 46-Jährige konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Im Fahrzeug befanden sich außerdem zwei ukrainische Männer, die angaben, kurzzeitig in Österreich zu wohnen und in Füssen auf einer Baustelle zu arbeiten. Dazu legten sie Arbeitsverträge einer polnischen Firma vor. Die beiden Mitfahrer konnte jedoch lediglich ihre gültigen biometrischen Reisepässe vorweisen. Im Besitz eines Visums, welches die Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet, waren die 39- und 60-jährigen Ukrainer nicht.
Die Beamten recherchierten, dass die drei Arbeiter in Polen wohnhaft sind und sich für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich bei dem Bauherrn, für den sie arbeiten, aufhalte würden.
Nach der Anzeigenbearbeitung wiesen die Bundespolizisten die beiden ukrainischen Beschuldigten nach Österreich zurück. Der polnische Fahrer konnte auf freien Fuß entlassen werden.
Geschrieben von: Redaktion