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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Bei einem verbotenen Drohnenflug am Schloss Neuschwanstein in Füssen stürzte eine Drohne ab und verletzte einen Besucher leicht am Arm. Der Pilot wird wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Luftfahrtgesetz angezeigt.
Im Bereich des Schlosses Neuschwanstein in Füssen ließ ein 43-jähriger Mann 04.07.2023 gegen 14:00 Uhr seine Drohne verbotenerweise aufsteigen, um Bildaufnahmen zu machen. Die Drohne prallte gegen einen Baum und stürzte anschließend auf einen Besucher herab. Der Mann erlitt leichte Verletzungen am Unterarm und musste ärztlich behandelt werden.
Die Polizeibeamten haben den Piloten wegen fahrlässiger Körperverletzung und einer Ordnungswidrigkeit nach dem Luftfahrtgesetz angezeigt. Es besteht ein generelles Flugverbot für Drohnen über Menschenansammlungen und bebauten Grundstücken, und speziell über Neuschwanstein und seiner Umgebung gilt ein Flugverbot aufgrund des Naturschutzgebietes.
Da der Pilot keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde von ihm eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Written by: Redaktion