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Am späten Dienstagnachmittag führten Beamte der Polizeiinspektion Buchloe eine routinemäßige Verkehrskontrolle durch, bei der sie einen bulgarischen Kleintransporter mit Anhänger ins Visier nahmen.
Der Transporter war beladen mit Schalungstafeln und wurde im Ortsteil Lindenberg angehalten, wo der bulgarische Fahrer bereits dabei war, einen Teil seiner Ladung abzuladen.
Bei genauerer Prüfung stellten die Beamten fest, dass es sich um einen grenzüberschreitenden, gewerblichen Güterkraftverkehr handelte. Gemäß den Vorschriften hätte der Fahrer eine entsprechende Gemeinschaftslizenz vorweisen müssen, die jedoch nicht vorhanden war. Dieser Umstand allein hätte bereits eine Ordnungswidrigkeit dargestellt.
Des Weiteren wäre es erforderlich gewesen, dass der Fahrer als selbstfahrender Unternehmer einen Fahrtenschreiber im Fahrzeug installiert hat. Dieser dient dazu, die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu dokumentieren. Allerdings wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass kein Fahrtenschreiber im Fahrzeug vorhanden war.
Angesichts dieser Verstöße leiteten die Beamten gegen den 44-jährigen bulgarischen Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Als Sicherheitsleistung wurde er aufgefordert, vor Ort eine finanzielle Summe im niedrigen vierstelligen Bereich zu hinterlegen, um die weiteren Maßnahmen zu gewährleisten.
Geschrieben von: Redaktion