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Es ist ein neuer Streit, der nun ausgetragen werden muss. Die Sicherheit des Menschen steht in erster Linie im Vordergrund, sagt das Landratsamt im Oberallgäu und hat deswegen jetzt Maßnahmen ergriffen, um gegen die zunehmenden Biberschäden in der Region vorzugehen. Bedeutet, dass Biber unter bestimmten Voraussetzungen gefangen und getötet werden dürfen. Gegen diese Allgemeinverfügung, für die die sofortige Vollziehung angeordnet wurde, will der BUND Naturschutz in Bayern Klage einreichen. Er hält die Verfügung für „maßlos überzogen und rechtlich nicht haltbar“ und sagt, eine so umfangreiche pauschale Tötungsgenehmigung ist in Bayern bisher einzigartig. Die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller hat im Gespräch mit Radio AllgäuHIT erklärt, warum der sofortige Vollzug dieser Verfügung angeordnet wurde:
Wir haben den sofortigen Vollzug veranlasst, um eine schnelle Entscheidung hinsichtlich der rechtlichen Richtigkeit dieser Allgemeinverfügung zu erwirken, und das ist auch der Grund, warum wir sagen, dass wir in den sofortigen Vollzug gehen, weil wir davon ausgehen, dass das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Gefahren tatsächlich so groß ist, dass wir hier jetzt sagen: Wir wollen eine Klarheit haben, und wenn das Verwaltungsgericht da jetzt eine Entscheidung zu treffen hat, dann wollen wir die auch möglichst bald haben.
Das bedeutet, wie geht es jetzt erst mal weiter?
Es bedeutet, dass das Verwaltungsgericht entscheiden muss, ob diese Allgemeinverfügung tatsächlich rechtlich richtig ist. Dann können wir in Zukunft wirklich auch Biber vergrämen, an Stellen, die wir hier auch vorgesehen haben. Dabei geht es vor allem um kritische Infrastruktur, Straßen, die, wenn sie unterhöht werden, auch eine Gefahr für Menschen, Leib und Leben darstellen können, aber auch Bahnschienen. Wir hatten auch noch einen Fall, bei dem ein Traktor umgekippt ist, weil er in einer Biberröhre eingesackt ist. Daher merken wir, dass wir gegen diese zunehmenden Schäden vorgehen müssen. Das Verwaltungsgericht muss jetzt entscheiden, ob der Landkreis so passt oder nicht und ob der Landkreis somit noch nacharbeiten muss. Das war uns jetzt einfach auch wichtig.
Auf der einen Seite steht die Sicherheit der Bevölkerung, auf der anderen der Schutz der Tierwelt. Insofern keine einfache Entscheidung. Wie gehen Sie persönlich damit um?
Also ich glaube, dass der gesunde Menschenverstand grundsätzlich etwas ist, was sehr hilfreich ist und wenn ich mir jetzt überlege, dass an dieser Stelle tatsächlich ein Traktor umfällt, in einem Wasserschutzgebiet, dann habe ich kein ordentliches Trinkwasser mehr, wenn das durchsickert. Wenn ich eine Bahntrasse habe, wo unter Umständen ein Zug zu entgleisen droht, dann haben wir hier zwar eine sehr hochgeschützte Art der Biber, aber tatsächlich eher das Problem, dass wir zu viel an diesen Tieren haben und dass wir nur an den Stellen, das sage ich nochmal ausdrücklich: Gebiete für diese Allgemeinverfügung ausgewiesen haben, die kritische Infrastruktur beinhalten, nicht das komplette Oberallgäu. Wir wollen an diesen Stellen, wo es unter Umständen auch gefährlich für den Menschen sein kann, dafür sorgen, dass es hier niemanden gibt, der zu Schaden kommt und das ist dann auch das richtige Handeln und die richtige Maßnahme.
Sie sagten, an bestimmten Orten, können Sie sagen, wo genau?
Das ist tatsächlich entlang der Kreisstraßen, entlang der Bahntrasse, die wir haben, aber zum Beispiel auch an Fischweihern, wo wir zunehmend Schäden feststellen, die einfach zu einer ökonomischen Infragestellung eines Betriebes führen können. An diesen Stellen haben wir jetzt tatsächlich gespart, denn da ist kritische Infrastruktur, da sind ökonomische Schäden, die nicht mehr im Verhältnis stehen zu diesem Schutz der Tiere. Deshalb haben wir gesagt, dass wir an diesen Stellen jetzt etwas ändern wollen.
Der Bund Naturschutz will seine Position demnächst in einem Pressegespräch noch einmal genauer darlegen. Dafür steht allerdings noch kein Termin fest.
Geschrieben von: pk